Allgemeine Mietbedingungen
(wie sie auf der Rückseite unserer Verträge stehen)
1. Mietpreis
Es gelten die Preise der bei der Anmeldung jeweils gültigen Preisliste. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bussgelder und Strafen, für die Gold Rental (nachstehend FR genannt) in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden von FR entstanden.
2. Rückgabe des Fahrzeugs
Der Mieter ist verpflichtet, mit dem Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort anwesend zu sein. Wird die vereinbarte Mietzeit um mehr als 90 Min. überschritten, wird eine Gebühr von 50% des aktuellen Tagesmietpreises fällig. Bei mehr als 180 Min. überschritten, wird eine volle Tagesmiete fällig. Verlängerungen der Mietdauer sind nach Absprache mit FR während der Mietdauer oder bei Abgabe des Fahrzeugs möglich, freie Kapazitäten vorausgesetzt.
3. Zahlungsweise
Bei Anmietung ist eine Anzahlung in Höhe des erwarteten Endpreises fällig, Restzahlungen (z.B. durch Verlängerung oder Fahrzeugwechsel) sind bei Rückgabe des Fahrzeugs fällig. Zahlungsweise ist bar, Kreditkarte oder Vorabüberweisung.
4. Reservierung, Übergabe und Stornierung
Reservierungen sind nur verbindlich für Preisgruppen, nicht für Fahrzeugtypen. Das Fahrzeug ist spätestens eine Stunde nach Mietbeginn zu übernehmen, später ist FR nicht mehr an die Reservierung gebunden.
4.a. STORNOGEBÜHREN
bis 28 Tage vor Mietbeginn = kostenfrei
27 - 14 Tage vor Mietbeginn = 20% des Mietpreises
13 - 7 Tage vor Mietbeginn = 40% des Mietpreises
6 - 2 Tage vor Mietbeginn = 60% des Mietpreises
weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn = 100% des Mietpreises
Die Stornogebühren entfallen, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt werden kann, dass die Reise nicht angetreten werden kann bzw. der vorgesehene Fahrer aus gesundheitlichen Gründen nicht fahrtüchtig ist.
Diese Gebühr entfällt, wenn das Fahrzeug für den gleichen Tag anderweitig vermietet werden kann.
5. Berechtigte Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und dem im Vertrag angegebenen Fahrer gefahren werden. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der Mieter ist verpflichtet, FR Name und Adresse aller Fahrer bekannt zu geben, sofern diese nicht im Vertrag genannt wurden.
6. Verbotene Nutzung, Beschränkung
Die Nutzung des Fahrzeugs ist nur innerhalb der Türkei gestattet. Untersagt ist:
· die Teilnahme an jeglichen Tests oder sportlichen Wettbewerben
· der Transport von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen
· die Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten
· die Weitervermietung, gleichgültig ob gegen Geld oder kostenlos
· das Fahren in ungeeignetem Gelände (z.B. Strand, PKW auf unbefestigten Strassen)
· sonstige Nutzungen über den vertraglichen Gebrauch hinaus
7. Reparaturen
Reparaturen, die zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit erforderlich sind, kann der Mieter bis 50 € selbst, bei einem höherem Betrag nur nach Absprache mit FR veranlassen. Wir empfehlen Rücksprache mit unserem Büro jedoch in jedem Fall. Reparaturkosten werden gegen Vorlage des entsprechenden Originalbelegs erstattet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
8. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei und FR zu verständigen. Die Polizei hat in jedem Falle einen Unfallbericht, der einen Alkoholtest einschliesst, anzufertigen. Unterbleibt dies, haftet der Mieter für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden (Versicherungsleistung). Dies gilt auch bei selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat FR, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
9. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist in Höhe der gesetzlichen Deckungssummen versichert. Es besteht Vollkaskoschutz mit oder ohne Selbstbeteiligung gemäss umseitiger Vereinbarung bei vertragsgemässer Nutzung (siehe Nr. 5,6,8,10)
10. Haftung des Mieters
Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemässer Bedienung des Fahrzeugs oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäss Ziff. 5,6 oder 8 haftet der Mieter für Reparatur, bei Totalschäden für den Wiederbeschaffungs- abzgl. Restwert, sofern er oder der Fahrer den Schaden zu verantworten hat. Daneben hat der Mieter auch etwaige Folgekosten, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Mietausfallkosten, Sachverständigengebühren sowie eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen. Bei Verlust der Fahrzeugpapiere sind die Kosten für die Wiederbeschaffung sowie eine Verwaltungskostenpauschale zu zahlen. Gold Rental stellt den Mieter nach den Grundsätzen der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung gemäss Vertrag für Schäden am Fahrzeug über den vereinbarten Selbstbehalt hinaus frei. Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den Pflichten gemäss Ziff. 5,6 und 8 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei Verletzung der vertraglichen Bedingungen, insbesondere bei Schäden, die bei Nutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 5) oder bei Nutzung zu einen nicht gestatteten Zweck (Ziff. 8). Begeht der Fahrer Unfallflucht oder verletzt eine der Bestimmungen von Ziff. 8, haftet der Mieter für den Schaden ebenfalls in voller Höhe. Ferner haftet der Mieter voll bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit sowie bei Schäden, die durch das Ladegut oder durch unsachgemässe Bedienung (z.B. Falschbetankung) entstehen.
Der Mieter haftet voll für Glas- und Reifenschäden am Fahrzeug, es sei denn, dies wude mit umseitiger Vereinbarung ausgeschlossen.
Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung